WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgenden zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn Sie das Programm für die produktive Nutzung (nicht zu
Bewertungs-, Test- und Demonstrationszwecken oder für einen
Probezeitraum) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete.
Wenn Sie das Programm zu Bewertungs-, Test- und
Demonstrationszwecken oder für einen Probezeitraum (gemeinsam als "Bewertung"
bezeichnet) erwerben: Durch Klicken auf "Akzeptieren" bestätigen Sie
sowohl (i) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch
(ii) die uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IPLA kommen automatisch zur Anwendung, wenn Sie sich
dafür entscheiden, das Programm nach dem Bewertungszeitraum zu
behalten (oder zusätzliche Kopien des Programms zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums erwerben) und eine entsprechende
Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International Passport Advantage-Vertrag
oder den IBM Passport Advantage Express-Vertrag) abschließen.
Die Probelizenz und die IPLA kommen nicht gleichzeitig zur
Anwendung; sie schränken sich nicht gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig; und sie sind unabhängig voneinander.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von
Programmen
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle
zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms
wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung
gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen
werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann
außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden)
sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-,
Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and-
Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des
Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung
dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser
Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder
Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle
anderen Eigentumshinweise anzubringen.
Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten,
die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des
Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die
Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie
sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um
Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden
kann.
Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller
Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm
(unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System
aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung
mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie
dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der
Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder
2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert.
Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für
das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht
festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das
Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen
nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM
vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses
Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das
Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird.
Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.
2. Gewährleistungsausschluss
Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht
ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite
Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten
Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das
Programm oder die technische Unterstützung.
Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM
Programmlieferanten.
Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM
Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.
IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies
nicht ausdrücklich angegeben ist.
3. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden;
oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
4. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der
Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes
eingefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 5)
Rechtsprechung
Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).
ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4
wird Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende
Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-5543-03 (01/2003)
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale
Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen' die folgenden Bedingungen.
Programmname: IBM(R) Rational(R) Systems Tester 3.3
Programmnummer: 5724X76
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den
Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 30 Tagen.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm
zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den
zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
("Lieferanten") übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten
Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten sind Ihnen gegenüber nicht
haftbar und übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu
halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer NOTICES-Datei
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Diese Liste enthält die ausgeschlossenen Komponenten:
1. Curl 7.18.2
2. Expat 2.0
3. Libxml2 2.6.30
4. Libxslt 1.1.12
5. Mainwin Dedicated Runtime Libraries
6. MD5
7. Microsoft Visual Studio Redistributables
8. Pcre 7.6
9. PuTTY 0.58
10. RSA MD5
11. Tcl 8.4.9
12. Zlib 1.2.3
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und die Angaben zur
Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem
Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen
und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur
Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
A. Allgemeine Bedingungen für Gebühren
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das
Programm wie folgt nutzen:
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines
Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich
die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen
nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils
nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software
von Drittherstellern in einem beliebigen Programm enthalten,
darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder
unabhängig davon genutzt werden.
B. Allgemeine Bedingungen und Einschränkungen
Landessprachliche Version der Lizenz
Eine landessprachliche Version der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und der Lizenzinformation
("LI") für dieses Programm finden Sie unter http://www.ibm.
com/software/sla/
Lizenzeinhaltung
Während der Gültigkeitsdauer der Lizenzvereinbarung für das
Programm und für einen Folgezeitraum von zwei Jahren hat IBM das
Recht, die Einhaltung der Lizenzvereinbarung in Ihren
Räumlichkeiten während der üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen, wobei
Ihre Geschäftsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. IBM
kann mit Ihrer vorherigen Zustimmung einen unabhängigen Prüfer
mit der Prüfung beauftragen. Sie werden diese Zustimmung nicht
ohne triftigen Grund verweigern oder verzögern.
Nutzung des Programms
Die Nutzung des Programms ist auf Ihre internen
Geschäftszwecke beschränkt. Das Programm darf nicht genutzt werden, um
kommerzielles Hosting oder andere kommerzielle
Informationstechnologieservices, einschließlich Serviceunternehmen oder ähnliche Services,
für Dritte bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt, eine
Entwicklungsversion des Programms in einer Produktionsumgebung oder anderweitig
für produktive Zwecke einzusetzen.
Falls das Programm für die Entwicklung oder Erprobung von
Anwendungen geeignet ist, tragen Sie sämtliche Risiken, die aus der
Entwicklung und Nutzung Ihrer Anwendungen entstehen. Sie verpflichten
sich, IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM von
allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der
Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden,
freizustellen.
C. Weitere programmspezifische Bedingungen und
Einschränkungen
Mustercode
Das Programm kann Musterquellcode oder Beispielmodelle
("Mustercode") enthalten, die nur zu Informationszwecken, und nicht für
die produktive Entwicklung bereitgestellt werden. Sie dürfen
den Mustercode nur verwenden und ändern, um eigene Anwendungen
unter Verwendung des Programms zu erstellen. Dieser Mustercode
wurde nicht getestet und wird ohne Wartung (auf "as-is"-Basis)
und ohne Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur
Verfügung gestellt. Dies gilt unter anderem auch im Hinblick auf
Gewährleistungen für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck, das Eigentumsrecht und die Freiheit der
Rechte Dritter. Sämtliche Risiken, die sich aus der Verwendung
oder Leistung dieses Mustercodes ergeben, liegen bei Ihnen. IBM
haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige
wirtschaftliche Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne oder
entgangener Einsparungen), selbst wenn IBM oder ein autorisierter IBM
Händler über die Möglichkeit solcher Schäden hinsichtlich des
Mustercodes oder der technischen Unterstützung (sofern vorgesehen)
informiert wurde. Darüber hinaus übernehmen IBM und die IBM
Lieferanten keine Haftung für irgendwelche Schäden, die Sie geltend
machen und die auf den Ansprüchen Dritter basieren. Sie
verpflichten sich, IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund
der Nutzung des Mustercodes geltend gemacht werden,
freizustellen.
MainWin Dedicated Runtime Libraries
Das Programm kann MainWin Dedicated Runtime Libraries
("Libraries") enthalten. Sie dürfen die Libraries weder rückumwandeln
(reverse engineer, reverse compile) noch disassemblieren und müssen
bei allen Handlungen in Bezug auf die Libraries sämtliche
anwendbaren Gesetze und Verordnungen einhalten. Da die MainWin
Dedicated Libraries Software enthalten, die Mainsoft unter Lizenz von
der Microsoft Corporation erhalten hat, sind Sie damit
einverstanden, dass Microsoft ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung im
Hinblick auf die Microsoft-Software ist und das Recht hat, seine
Ansprüche bezüglich der Microsoft-Software durchzusetzen.
D/N: L-KHUY-7QHQUQ
P/N: L-KHUY-7QHQUQ
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete' die folgenden Bedingungen.
Programmname: IBM(R) Rational(R) Systems Tester 3.3
Programmnummer: 5724X76
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Um eine separate Lizenz für dieses Programm
zu erwerben, die nicht durch die Lizenzbedingungen des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an den
zuständigen IBM Vertriebsbeauftragten.
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
("Lieferanten") übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten
Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die
Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten sind Ihnen gegenüber nicht
haftbar und übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu
halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich
angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer NOTICES-Datei
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Diese Liste enthält die ausgeschlossenen Komponenten:
1. Curl 7.18.2
2. Expat 2.0
3. Libxml2 2.6.30
4. Libxslt 1.1.12
5. Mainwin Dedicated Runtime Libraries
6. MD5
7. Microsoft Visual Studio Redistributables
8. Pcre 7.6
9. PuTTY 0.58
10. RSA MD5
11. Tcl 8.4.9
12. Zlib 1.2.3
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und die Angaben zur
Betriebsumgebung befinden sich (sofern verfügbar) in der mit dem Programm
gelieferten Dokumentation, z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, z. B. in einem
Ankündigungsschreiben. Sie sind damit einverstanden, dass solche Dokumentationen
und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur
Verfügung gestellt werden.
Programmspezifische Bedingungen
A. Allgemeine Bedingungen für Gebühren
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das
Programm wie folgt nutzen:
Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:
"Berechtigter Benutzer" ist die Maßeinheit für die
Lizenzierung dieses Programms. Ein berechtigter Benutzer ist eine
Einzelperson innerhalb oder außerhalb Ihres Unternehmens. Das Programm
darf auf einem oder mehreren Computern oder Servern installiert
werden, wobei die im Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement =
PoE) angegebene Anzahl von Benutzern auf das Programm zugreifen
darf. Sie müssen für jeden berechtigten Benutzer, der auf
beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-
Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf das Programm
oder eine Programmkomponente zugreift, eine Berechtigung
besitzen.
Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:
"Floating-Benutzer" ist die Maßeinheit für die Lizenzierung
dieses Programms. Eine Lizenz für Floating-Benutzer gestattet
mehreren Benutzern innerhalb oder außerhalb Ihres Unternehmens den
gemeinsamen Zugriff auf das Programm. Das Programm darf auf einem oder
mehreren Computern oder Servern installiert werden. Die Gesamtzahl
der Floating-Benutzer, die gleichzeitig zu einem beliebigen
Zeitpunkt auf das Programm zugreifen, darf die durch den
Berechtigungsnachweis autorisierte Höchstzahl der Floating-Benutzer nicht
übersteigen. Sie müssen für alle Floating-Benutzer, die gleichzeitig auf
beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über ein Multiplexing-
Programm, eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf das Programm
oder eine Programmkomponente zugreifen, eine Berechtigung
besitzen.
Add-ons
Sie haben möglicherweise ein Add-on für das Programm
bezogen. Ein "Add-on" ist ergänzende Software, die zur Nutzung mit
dem Programm vorgesehen ist, das oben bei Programmname
angegeben ist. Für die Nutzung eines Add-ons ist ein
Berechtigungsnachweis erforderlich. Sofern im Berechtigungsnachweis oder an
anderer Stelle in dieser Vereinbarung nicht anders angegeben,
werden Add-ons auf der Basis derselben Bedingungen lizenziert wie
das Programm, für das Sie bereits eine gültige Lizenz erworben
haben. Sie müssen für das Programm mindestens die gleiche Anzahl
von Lizenzberechtigungen erwerben wie für das Add-on.
Add-ons sind möglicherweise nicht mit allen Lizenztypen
verfügbar, die für das Programm zur Anwendung kommen.
LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT
Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm
erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist
begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit ist in Ihrem
Berechtigungsnachweis angegeben. Am Ende der festen Laufzeit erlischt Ihre
Berechtigung zur Nutzung des Programms und Sie erklären sich damit
einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle
Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen
Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie das Programm über die
feste Laufzeit hinaus nutzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf
der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller. Bei
bestimmten Lizenztypen mit fester Laufzeit müssen Sie eventuell einen
separaten Anhang zu dieser Vereinbarung unterzeichnen, in dem
zusätzliche Bedingungen aufgeführt sind.
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines
Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich
die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen
nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils
nur von einem einzigen Benutzer verwendet werden. Ist Software
von Drittherstellern in einem der Programme enthalten, darf
diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder
unabhängig davon genutzt werden.
B. Allgemeine Bedingungen und Beschränkungen
Landessprachliche Version der Lizenz
Die landessprachlichen Versionen der IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und der Lizenzinformation
("LI") für dieses Programm finden Sie unter http://www.ibm.
com/software/sla/
Lizenzeinhaltung
Während der Gültigkeitsdauer der Lizenzvereinbarung für das
Programm und für einen Folgezeitraum von zwei Jahren hat IBM das
Recht, die Einhaltung der Lizenzvereinbarung in Ihren
Räumlichkeiten während der üblichen Geschäftszeiten zu überprüfen, wobei
Ihre Geschäftsabläufe möglichst wenig beeinträchtigt werden. IBM
kann mit Ihrer vorherigen Zustimmung einen unabhängigen Prüfer
mit der Prüfung beauftragen. Sie werden diese Zustimmung nicht
ohne triftigen Grund verweigern oder verzögern.
Nutzung des Programms
Die Nutzung des Programms ist auf Ihre internen
Geschäftszwecke beschränkt. Das Programm darf nicht genutzt werden, um
kommerzielles Hosting oder andere kommerzielle
Informationstechnologieservices, z. B. Leistungen eines Serviceunternehmens oder ähnliche
Services, für Dritte bereitzustellen. Sie sind nicht berechtigt, eine
Entwicklungsversion des Programms in einer Produktionsumgebung oder anderweitig
für produktive Zwecke einzusetzen.
Falls das Programm für die Entwicklung oder Erprobung von
Anwendungen geeignet ist, tragen Sie sämtliche Risiken, die aus der
Entwicklung und Nutzung Ihrer Anwendungen entstehen. Sie verpflichten
sich, IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM von
allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der
Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden,
freizustellen.
Übertragung eines Programms in ein anderes Land
Wenn durch die Übertragung eines Programms in ein anderes
Land Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren anfallen
(einschließlich Quellensteuern, Gebühren, Zollgebühren und sonstiger
Abgaben für den Import und Export des Programms), sind Sie damit
einverstanden, alle entsprechenden Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren
zu tragen. Hiervon ausgenommen sind Steuern auf den Ertrag von
IBM.
Trade-ups
Lizenzen für bestimmte Programme, die berechtigte Programme
ersetzen, können gegen eine reduzierte Gebühr erworben werden. Sie
verpflichten sich, die ersetzten Programme nach der Installation der
Ersatzprogramme nicht weiter zu verwenden.
C. Weitere programmspezifische Bedingungen und
Beschränkungen
Redistributables (Weiterverteilbare Software)
Zusätzlich zu den Lizenzrechten, die in den IBM
Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete für das Programm
gewährt werden, erteilt IBM Ihnen die folgenden Rechte:
Die Software, die in der im Programm enthaltenen Datei
REDIST.txt aufgelistet ist (sog. "Redistributables"), darf auf der
Grundlage der folgenden Bedingungen weitergegeben werden:
(1) Sie dürfen die Redistributables nur als Objektcode
weitergeben und bei der Weitergabe müssen sämtliche Anweisungen,
Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die in der
Begleitdokumentation des Programms aufgeführt sind.
(2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables gemäß der
Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich gestattet sind, müssen diese in
Übereinstimmung mit sämtlichen dort aufgeführten Anweisungen, Instruktionen
und Spezifikationen durchgeführt werden. Die möglichen
Bearbeitungen sind in der Definition der "Redistributables" beschrieben.
(3) Sie dürfen die Redistributables nur als Teil Ihrer
Anwendung, die mithilfe des Programms entwickelt wurde ("Ihre
Anwendung"), und nur zur Unterstützung Ihrer Kunden bei der Nutzung
Ihrer Anwendung weitergeben.
(4) Sie dürfen keine Copyright- oder Notice-Dateien
entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
(5) Sie verpflichten sich, IBM und die Lieferanten oder
Distributoren von IBM von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte,
die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung
geltend gemacht werden, freizustellen.
(6) Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die
Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
(7) Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder der
Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer vorherigen
schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer
Anwendungen verwenden.
(8) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
stellen die Redistributables und die Referenzliteratur ohne Wartung
(auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung (ausdrücklich oder
stillschweigend) zur Verfügung, einschließlich der Gewährleistung für die
Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, für
Rechtsmängel oder für die Freiheit von Rechten Dritter. Sämtliche
Risiken, die sich aus der Verwendung oder Leistung der
Redistributables ergeben, liegen bei Ihnen. IBM haftet in keinem Fall für
unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, entgangene Gewinne,
entgangene Einsparungen oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden,
selbst wenn IBM oder ein Vertragslieferant von IBM über die
Möglichkeit solcher Schäden hinsichtlich der Redistributables oder der
technischen Unterstützung (sofern vorgesehen) informiert wurde.
(9) Für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung und
die Bearbeitungen der Redistributables sind Sie selbst
verantwortlich.
(10) In Ihrer Lizenzvereinbarung mit dem Endbenutzer Ihrer
Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Redistributables
oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur Aktivierung
Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert werden
dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne Ihre
Anwendung weitergegeben werden dürfen und iv) nicht rückumgewandelt
(reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt
werden dürfen.
(11) Ihre Anwendung, die die Redistributables enthält, muss
folgendermaßen gekennzeichnet sein: "Enthält Laufzeitmodule von IBM
Rational ________________, Copyright IBM Corporation 2008. Alle
Rechte vorbehalten."
Mustercode
Das Programm kann Musterquellcode oder Beispielmodelle
("Mustercode") enthalten, die nur zu Informationszwecken, und nicht für
die produktive Entwicklung bereitgestellt werden. Sie dürfen
den Mustercode nur verwenden und ändern, um eigene Anwendungen
unter Verwendung des Programms zu erstellen. Dieser Mustercode
wurde nicht getestet und wird ohne Wartung (auf "as-is"-Basis)
und ohne Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur
Verfügung gestellt, einschließlich der Gewährleistung für die
Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, für
Rechtsmängel oder für die Freiheit von Rechten Dritter. Sämtliche
Risiken, die sich aus der Verwendung oder Leistung dieses
Mustercodes ergeben, liegen bei Ihnen. IBM haftet in keinem Fall für
unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden, entgangene Gewinne,
entgangene Einsparungen oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden,
selbst wenn IBM oder ein Vertragslieferant von IBM über die
Möglichkeit solcher Schäden hinsichtlich des Mustercodes oder der
technischen Unterstützung (sofern vorgesehen) informiert wurde. Darüber
hinaus übernehmen IBM und die IBM Lieferanten keine Haftung für
irgendwelche Schäden, die Sie geltend machen und die auf den Ansprüchen
Dritter basieren. Sie verpflichten sich, IBM sowie die Lieferanten
und Distributoren von IBM von allen Ansprüchen von Dritten und
gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung des Mustercodes geltend
gemacht werden, freizustellen.
MainWin Dedicated Runtime Libraries
Das Programm kann MainWin Dedicated Runtime Libraries
("Libraries") enthalten. Sie dürfen die Libraries weder rückumwandeln
(reverse engineer, reverse compile) noch disassemblieren und müssen
bei allen Handlungen in Bezug auf die Libraries sämtliche
anwendbaren Gesetze und Verordnungen einhalten. Da die MainWin
Dedicated Libraries Software enthalten, die Mainsoft unter Lizenz von
der Microsoft Corporation erhalten hat, sind Sie damit
einverstanden, dass Microsoft ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung im
Hinblick auf die Microsoft-Software ist und das Recht hat, seine
Ansprüche bezüglich der Microsoft-Software durchzusetzen.
D/N: L-KHUY-7QHQUQ
P/N: L-KHUY-7QHQUQ