WICHTIG: BITTE AUFMERKSAM LESEN
Es folgen zwei Lizenzvereinbarungen.
1. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung
von Programmen
2. IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Wenn der Lizenznehmer das Programm für die produktive
Nutzung (nicht für Bewertungs-, Erprobungs- oder Vorführungszwecke
oder für einen Probezeitraum) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer die uneingeschränkte Geltung der
IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete
(IPLA).
Wenn der Lizenznehmer das Programm für Bewertungs-,
Erprobungs- oder Vorführungszwecke oder für einen Probezeitraum
(gemeinsam als "Bewertung" bezeichnet) bezieht: Durch Zustimmung per
Mausklick bestätigt der Lizenznehmer sowohl (i) die uneingeschränkte
Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für die
Bewertung von Programmen ("Probelizenz") als auch (ii) die
uneingeschränkte Geltung der IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete (IPLA).
Die Probelizenz gilt für die Dauer des Bewertungszeitraums.
Die IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für
Programmpakete kommen automatisch zur Anwendung, wenn der Lizenznehmer
sich dafür entscheidet, das Programm nach dem Bewertungszeitraum
zu behalten (oder zusätzliche Programmkopien zur Nutzung nach
Ablauf des Bewertungszeitraums zu beziehen), indem er eine
entsprechende Beschaffungsvereinbarung (z. B. den IBM International
Passport Advantage-Vertrag oder den IBM Passport Advantage Express-
Vertrag) abschließt.
Die Probelizenz und die IBM Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete kommen nicht gleichzeitig zur Anwendung;
sie schränken sich weder gegenseitig ein, noch ergänzen sie
sich gegenseitig und sind voneinander unabhängige Vereinbarungen.
Der vollständige Text der beiden Lizenzvereinbarungen ist
nachfolgend aufgeführt.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen (Z125-
5543-05) zur Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM Architecture Room Live 9.7 GA (Evaluation)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Bewertungszeitraum
Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem der
Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmt, und endet
nach 60 Tagen.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Programmschlüssel
Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich
sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als
Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und
IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der
folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm
geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt
Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur
Anwendung.
Programmname (Programmnummer):
IBM Architecture Room Live 9.7 GA (5737-I37)
Die folgenden Standardbedingungen gelten für die
Programmnutzung durch den Lizenznehmer.
Eingeschränktes Nutzungsrecht
Gemäß der Beschreibung in den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation
gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des
Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z.
B. Prozessor-Value-Unit ("PVU"), Ressourcen-Value-Unit ("RVU")
oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene
Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut
Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des
Lizenznehmers kann außerdem auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein,
ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm
verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen.
Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen
Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne
Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der
Lizenznehmer nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung
kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller
Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing
einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder
Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den
maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die
Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich
vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung
zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden
Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht
vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte
gewährt werden.
Spezifikationen
Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten
"Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des
Programms zu finden.
Untersagte Verwendungen
Der Lizenznehmer darf das Programm allein oder in
Kombination mit anderen Services oder Produkten nicht zur Unterstützung
risikoreicher Aktivitäten (wie Entwurf, Konstruktion, Steuerung oder
Wartung von Nuklearanlagen, Massentransportsystemen,
Luftverkehrskontrollsystemen, Fahrzeugsteuerungssystemen, Waffensystemen oder für die
Luftfahrzeugnavigation oder Luftfahrzeugkommunikation) oder für andere Aktivitäten
verwenden, bei denen ein Versagen des Programms zum Tod oder zu
ernsthaften Verletzungen führen kann, oder Dritten die Berechtigung zu
einer solchen Verwendung erteilen.
Quellenkomponenten und Mustermaterialien
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") und sonstige Materialien, die als Mustermaterialien
gekennzeichnet sind, enthalten. Der Lizenznehmer darf die
Quellenkomponenten und Mustermaterialien nur für den internen Gebrauch
kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der
Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den
Quellenkomponenten oder Mustermaterialien enthaltenen Copyrightvermerke oder
Hinweise weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten
und Mustermaterialien ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
insbesondere ohne Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Programmschlüssel
Für Programme, zu deren Ausführung Schlüssel erforderlich
sind, darf der Lizenznehmer nicht mehr Schlüssel als
Berechtigungen in seinem Unternehmen besitzen.
Die folgenden Maßeinheiten können für die Programmnutzung
durch den Lizenznehmer gelten.
Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation
"Floating-Benutzer mit Zugriff auf eine Einzelinstallation"
ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Ein
Floating-Benutzer ist eine Person, die zu einem beliebigen Zeitpunkt
auf das Programm zugreift. Eine Installation ist eine
installierte Kopie des Programms auf einer physischen oder virtuellen
Platte, die zur Ausführung auf einem Computer bereitgestellt wird.
Das Programm kann auf beliebig vielen Computern oder Servern
installiert werden, wenn aber der Floating-Benutzer gleichzeitig auf
mehr als eine Installation des Programms zugreift, benötigt er
eine separate Berechtigung für jede Installation. Der
Lizenznehmer muss für jeden Floating-Benutzer, der auf beliebige Weise
direkt oder indirekt (zum Beispiel über ein Multiplexing-Programm,
eine Einheit oder einen Anwendungsserver) auf eine
Programminstallation zugreift, eine separate Berechtigung erwerben.
L/N: L-MAXN-AZXBWC
D/N: L-MAXN-AZXBWC
P/N: L-MAXN-AZXBWC