Elemente und Eigentumsrecht

Jedem Element in einer VOB ist ein Eigner (aufgezeichnet als Benutzer-ID in numerischer Form) und eine Gruppe (aufgezeichnet als Gruppen-ID in numerischer Form) zugewiesen.

Der Eigner kann jeder Benutzer sein, der dem Betriebssystem des VOB-Servers bekannt ist. Die Gruppe muss eine der Gruppen der VOB sein: entweder die Primärgruppe der VOB oder eine ihrer zusätzlichen Gruppen.

Da eine VOB von einem Prozess, der die Identität des VOB-Eigners verwendet, sowie von allen VOB-Gruppen verwaltet wird, ist die Anzahl der zusätzlichen Gruppen einer VOB begrenzt - für die Liste der zusätzlichen Gruppen gilt der Grenzwert von 16 (UNIX) oder 32 (Windows) Gruppen.


Feedback