Bei Zusicherungen handelt es sich um Merkmale, die die Leistungsmerkmale eines Endpunkts beschreiben.
Sie können diese Funktionalität anhand von fünf Größen definieren: Leistung, Zuverlässigkeit, Interoperabilität,
Sicherheit und Verwaltbarkeit.
Sie haben die Möglichkeit, die Branchenontologie um Zusicherungen zu erweitern, die an die
unternehmensspezifische IT-Umgebung angepasst sind.
IBM® Business Services Dynamic Assembler verwendet diese Merkmale zur Laufzeit, um
auf der Basis der individuellen Geschäftsanforderungen eines Konsumenten die für diesen
am besten geeignete Endpunkt- bzw. Serviceausführung zu finden. Im
Metamodell werden diese Geschäftsanforderungen als Richtlinien bezeichnet.
- Zusicherungen können Endpunkten zugeordnet werden, um ein bestimmtes Merkmal eines Endpunkts anzugeben. Beispiel: die maximal verfügbare Transaktionszeit.
- Zusicherungen werden auch in Richtlinienverträgen verwendet. Während der Laufzeit wird der Vertrag angewendet,
wenn eine Richtlinie gültig ist. Wenn die Richtlinie gestartet wird, wird der Vertrag angewendet. Wenn die Bedingungen 'Ziel', 'Kontext' und 'Inhalt' der Richtlinie erfüllt sind, wird der Vertrag umgesetzt.
- Zusicherungen für eine Richtlinie können entweder für die Endpunktauswahl zur Laufzeit oder für andere Zwecke,
wie z. B. Umsetzungszusicherung oder Datenformatzusicherung verwendet werden.
Anmerkung:
- Zusicherungen, die nicht der Endpunktauswahl zugeordnet sind, dürfen nur bei einem Richtlinienvertrag, nicht
aber bei einem Endpunkt verwendet werden.
- Die Zusicherung 'Betriebszeiten' darf nur bei Endpunkten, nicht bei Richtlinienverträgen verwendet werden.
- Duplikat zulässig: Einige Zusicherungen sind mit der Markierung 'Duplikat zulässig' versehen. Dies bedeutet,
dass der Benutzer einer einzelnen Richtlinie bzw. einem einzelnen Endpunkt mehrere Zusicherungen dieses Typs hinzufügen
kann. Beispiel: WSI-Profilzusicherung.