Bei Zusicherungen handelt es sich um Merkmale, die die
Funktionalität eines Endpunkts beschreiben.
Sie können diese Funktionalität anhand von fünf Größen definieren:
Leistung, Zuverlässigkeit, Interoperabilität, Sicherheit und
Verwaltbarkeit.
Sie haben die Möglichkeit, die Branchenontologie um Zusicherungen zu
erweitern, die an die unternehmensspezifische IT-Umgebung angepasst sind.
Business Services Dynamic Assembler verwendet diese Merkmale zur
Laufzeit, um auf der Basis der individuellen Business-Anforderungen eines
Konsumenten die für diesen am besten geeignete Endpunkt- bzw.
Serviceausführung zu finden. Im Metamodell werden diese
Business-Anforderungen als Richtlinien bezeichnet.
- Zusicherungen können Endpunkten zugeordnet werden, um ein bestimmtes
Merkmal eines Endpunkts anzugeben (z. B. maximale Transaktionsdauer).
- Zusicherungen werden auch in Richtlinienverträgen verwendet. Während
der Laufzeit wird der Vertrag angewendet, wenn eine Richtlinie gültig ist. Wenn die Richtlinie gestartet wird, wird der Vertrag angewendet. Wenn die Bedingungen 'Ziel', 'Kontext' und
'Inhalt' der Richtlinie erfüllt sind, wird der Vertrag umgesetzt.
- Zusicherungen für eine Richtlinie können entweder für die
Endpunktauswahl zur Laufzeit oder für andere Zwecke, wie z. B.
Umsetzungszusicherung oder Datenformatzusicherung, verwendet werden.
Anmerkung:
- Zusicherungen, die nicht der Endpunktauswahl dienen, dürfen nur bei
Richtlinienverträgen, nicht aber bei Endpunkten verwendet werden.
- Die Zusicherung 'Betriebszeiten' darf nur bei Endpunkten, nicht bei
Richtlinienverträgen verwendet werden.
- Duplikat zulässig: Einige Zusicherungen sind mit der Markierung
'Duplikat zulässig' versehen. Dies bedeutet, dass der Benutzer einer
einzelnen Richtlinie oder einem einzelnen Endpunkt mehrere Zusicherungen
dieses Typs hinzufügen kann (z. B. WSI-Profil-Zusicherung).
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