LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachstehend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den bereits zwischen dem Kunden und IBM vereinbarten Programmlizenzbedingungen die Bedingungen der folgenden Lizenzinformation. Falls der Kunde den für das Programm geltenden Lizenzbedingungen nicht bereits zugestimmt hat, kommt IBM Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete (Z125-3301-14) zur Anwendung.

Programmname: IBM WebSphere DataPower Service Gateway XG45 Virtual Edition
Programmnummer: 5725-J90

Programmname: IBM WebSphere DataPower Integration Appliance XI52 Virtual Edition
Programmnummer: 5725-J91

Programmname: IBM DataPower Gateway Virtual Edition
Programmnummer: 5725-T09

Gemäß der Beschreibung in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete ("IPLA") und dieser Lizenzinformation gewährt IBM dem Lizenznehmer ein beschränktes Recht zur Nutzung des Programms. Dieses Recht ist auf die Art der Nutzungsberechtigung, z. B. Prozessor-Value-Unit ("PVU") oder Value-Unit ("VU"), oder eine andere angegebene Nutzungsstufe beschränkt, für die der Lizenznehmer laut Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) bezahlt hat. Die Nutzung des Lizenznehmers kann auf eine bestimmte Maschine beschränkt sein, ggf. darf er das Programm nur als Unterstützungsprogramm verwenden oder die Nutzung kann sonstigen Beschränkungen unterliegen. Da der Lizenznehmer nicht für den gesamten wirtschaftlichen Wert des Programms bezahlt hat, sind andere Nutzungsarten ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer, wie in den IPLA festgelegt, nicht berechtigt, das Programm zur Bereitstellung kommerzieller IT-Services für Dritte, zur Bereitstellung kommerzieller Hosting-Services oder für kommerziell betriebenes Time-Sharing einzusetzen oder das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen für das Programm zu vergeben, sofern dies in den maßgeblichen Vereinbarungen, unter denen der Lizenznehmer die Berechtigungen zur Nutzung des Programms erworben hat, nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Dem Lizenznehmer werden abhängig von der Zahlung zusätzlicher Gebühren oder unter abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ggf. weitere Rechte eingeräumt. IBM behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob dem Lizenznehmer weitere Rechte gewährt werden.

Die Programmspezifikationen sind in den Abschnitten "Description" und "Technical Information" der Ankündigungsschreiben des Programms zu finden.

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält die nachfolgend aufgeführten Unterstützungsprogramme. Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme unter dieser Vereinbarung und im Rahmen der Berechtigungsnachweise (Proofs of Entitlement = PoEs) für das Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms installieren und nutzen (sofern an anderer Stelle in dieser Lizenzinformation keine weitergehenden Rechte erteilt werden). Der Ausdruck "nur zur Unterstützung" umfasst nur die erforderliche Nutzung oder diejenige Nutzung, die im direkten Zusammenhang mit der lizenzierten Nutzung des Hauptprogramms oder eines anderen Unterstützungsprogramms steht. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme ohne das Hauptprogramm zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Einem Unterstützungsprogramm können Lizenzbedingungen beigefügt sein, denen die Nutzung des betreffenden Unterstützungsprogramms durch den Lizenznehmer unterliegt. Im Falle eines Widerspruchs haben die Bedingungen dieses Lizenzinformationsdokuments Vorrang vor den Bedingungen des Unterstützungsprogramms. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft oder erlischt, muss er die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien der Unterstützungsprogramme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Hat der Lizenznehmer die Unterstützungsprogramme heruntergeladen, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Beschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer bitte an seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechende Lizenz zu erwerben.

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM solidDB
IBM DB2 Connect Personal Edition

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann für Teile des separat lizenzierten Codes unter Umständen eingeschränkte Unterstützung bereitstellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
acl, alsa-lib, at, atk, attr, audit, augeas, avahi, base- lsb, bc, be2net-kmod, bind, bridge-utils, busybox, cairo, cairo- spice, cdrkit, checkpolicy, chkconfig, compat-gcc-32, ConsoleKit, cracklib, cronie, crontabs, cryptsetup-luks, cups, cvs, dbus, dbus- glib, desktop-file-utils, device-mapper-multipath, dmidecode, dnsmasq, dracut, drbd83-kmod, drbd83-utils, e2fsprogs, ebtables, ed, eggdbus, elfutils, ethtool, fbterm, ffmpeg-spice, filesystem, flac, gamin, gdb, gdbm, git, glib2, glibc, gpm, gpxe, groff, grub, grubby, gtk2, gzip, hicolor-icon-theme, hwdata, igb-kmod, initscripts, iproute, iptables, ipvsadm, irqbalance, iscsi-initiator- utils, ixgbe-kmod, kbd, kernel, kexec-tools, keyutils, libaio, libart_lgpl, libasyncns, libcap-ng, libcgroup, libcmpiutil, libgcrypt, libgpg-error, libidn, libmverbs, libnih, libnl, libsemanage, libsepol, libsndfile, libthai, libtool, libusb, libusb1, libuser, libutempter, libvirt, libvirt-cim, lksctp-tools, lm_sensors, logrotate, lvm2, lynx, lzo, lzop, make, MAKEDEV, man, mdadm, megaraid_sas- kmod, microcode_ctl, mingetty, module-init-tools, mpt2sas-kmod, mptlinux-kmod, mysql, netcf, net-tools, newt, nfs-utils, nmap, nss- pam-ldapd, numactl, numad, ocfs2-tools, ofa_kernel, OpenIPMI, oprofile, pam, pam_ldap, pango, parted, patch, pciutils, pkgconfig, plymouth, pm-utils, policycoreutils, polkit, portreserve, prelink, procmail, procps, psmisc, pulseaudio, qemu-kvm, rng-tools, rpm, scsi- target-utils, sed, sg3_utils, shadow-utils, sharutils, slang, spice-server, ssmtp, swig, sysfsutils, sysstat, sysvinit, tar- static, time, trustedgrub, tunctl, udev, unixODBC, upstart, usbredir, util-linux-ng, vgabios, vim, xmlto, xz
cpio, diffutils, findutils, gcc, gmp, gnutls, less, libtasn1, m4, rsyslog, seabios, tar, which, ocfs2-tools, syslog-ng
LIBDB-4_5
Modifications to HBA API Library
glib2
TIBCO EMBEDDED-SOFTWARE
Sun Components

Export- und Importbeschränkungen

Dieses Programm kann Verschlüsselungstechnologie enthalten. Die Übertragung des Programms an andere Benutzer oder deren Verwendung des Programms ist möglicherweise untersagt oder unterliegt den Gesetzen, Verordnungen oder Bestimmungen für den Export oder Import, einschließlich der Export Administration Regulations (Exportkontrollbestimmungen) der Vereinigten Staaten. Der Lizenznehmer übernimmt die gesamte Verantwortung für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen hinsichtlich des Exports, Imports oder der Verwendung dieses Programms, einschließlich der US-Beschränkungen, die für Exporte und Reexporte gelten. Die Exportklassifizierung dieses Programms kann über die folgende Adresse festgestellt werden: https://www.ibm. com/products/exporting/.

Prozessor-Value-Unit (PVU)

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung des Programms. Die Anzahl der erforderlichen PVU- Berechtigungen basiert auf der Prozessortechnologie (siehe die PVU-Tabelle mit Unterteilung nach Vendor, Brand, Typ und Modellnummer des Prozessors unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html) und der Anzahl der Prozessoren, die dem Programm zur Verfügung stehen. Nach der weiterhin gültigen Definition von IBM ist für die Zwecke der PVU-basierten Lizenzierung jeder Prozessorkern auf einem Chip ein Prozessor. Ein Doppelkernprozessorchip hat zum Beispiel zwei Prozessorkerne.

Der Lizenznehmer kann das Programm entweder mit Lizenzierung auf Basis der vollständigen Kapazität (Full Capacity) oder mit Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität (Sub- Capacity) gemäß den Passport Advantage Sub-Capacity-Lizenzbedingungen (siehe die Webseite unten) implementieren. Bei Full-Capacity- Lizenzierung muss der Lizenznehmer eine ausreichende Anzahl an PVU- Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne* in der physischen Hardwareumgebung erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden, mit Ausnahme der Server, auf denen das Programm permanent entfernt worden ist. Bei Lizenzierung auf Basis der Virtualisierungskapazität muss der Lizenznehmer gemäß der Definition in den "Virtualization Capacity License Counting Rules" unter http://www.ibm. com/software/lotus/passportadvantage/Counting_Software_licenses_using_specific_virtualization_technologies.html eine ausreichende Anzahl an Berechtigungen für alle aktivierten Prozessorkerne erwerben, die dem Programm zur Verfügung stehen oder von dem Programm verwaltet werden.

* Ein "aktivierter Prozessorkern" ist ein Prozessorkern, der in einem physischen oder in einem virtuellen Server genutzt werden kann, unabhängig davon, ob die Kapazität des Prozessorkerns über Virtualisierungstechnologien, Betriebssystembefehle, BIOS- Einstellungen oder vergleichbare Maßnahmen eingeschränkt werden kann oder eingeschränkt ist.

Programmspezifische Bedingungen

Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in diesem Dokument oder in den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) gilt Folgendes: (i) Der Abschnitt über die "Geld-zurück- Garantie" in den IPLA kommt für dieses Programm nicht zur Anwendung und (ii) das Programm kann einige oder alle Komponenten enthalten, die in diesem Dokument aufgeführt sind.

Beispielcode

Das Programm kann Beispielcode enthalten. Falls Beispielcode bereitgestellt wird, befindet er sich im Verzeichnis SAMPLES. Der Lizenznehmer darf den Beispielcode nur intern zusammen mit dem Programm und auf der durch die Seriennummer spezifizierten IBM WebSphere DataPower-Appliance verwenden und bearbeiten, mit der er ausschließlich zum Zweck der Programmkonfiguration geliefert wurde.

Der Beispielcode wird von IBM ohne Wartung (auf "as-is"- Basis) und ohne jede Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt. Sämtliche Risiken, die sich aus der Verwendung oder Leistung des Beispielcodes ergeben, liegen beim Lizenznehmer. IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne oder entgangener Einsparungen), selbst wenn IBM oder ein autorisierter IBM Händler über die Möglichkeit solcher Schäden hinsichtlich des Beispielcodes oder der technischen Unterstützung (sofern vorgesehen) informiert wurde. Darüber hinaus übernehmen IBM und die IBM Lieferanten keine Haftung für irgendwelche Schäden, die vom Lizenznehmer geltend gemacht werden und auf den Ansprüchen Dritter basieren.

Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass es sich bei den Beispielen um nicht freigegebenen Code handelt und dass die Beispiele nicht fehlerfrei sind und möglicherweise nicht der Leistung allgemein verfügbarer IBM Produkte entsprechen. IBM übernimmt keine Gewährleistung für die unterbrechungs- und fehlerfreie Ausführung des Beispielcodes. IBM ist nicht verpflichtet, Service, Unterstützung, Fehlerkorrekturen oder anderweitige Wartungsarbeiten für den Beispielcode durchzuführen. IBM ist ferner nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer Updates oder funktionale Erweiterungen für den Beispielcode bereitzustellen, selbst wenn sie bereits verfügbar sein sollten oder in Zukunft verfügbar werden.

Der Beispielcode ist kein allgemein verfügbares Produkt, und IBM kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Beispielcode jemals als allgemein verfügbares Produkt zur Verfügung gestellt wird. IBM kann zukünftige Versionen des Beispielcodes auf der Basis von Lizenzbedingungen lizenzieren, die den Lizenznehmer zur Zahlung von Lizenzgebühren verpflichten.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Beispielcodes den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

RSA-Komponenten

Das Programm enthält Software von RSA Data Security, Inc. ("RSA-Code"). Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, den RSA- Code oder seine Funktionen zu ändern oder direkt darauf zuzugreifen, außer über die Funktionsaufrufe des Programms, die nicht geändert werden dürfen.

IBM solidDB-Komponenten

Lizenz für die eingeschränkte Nutzung von IBM solidDB: Der Lizenznehmer darf eine (1) Kopie des IBM solidDB-Datenservers nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Diese Version des solidDB- Datenservers mit beschränkter Nutzung darf nur von den internen Komponenten des Programms verwendet werden. Beispielsweise kann solidDB als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Diese Lizenz beinhaltet keine Berechtigung, um von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten IBM solidDB-Datenserver eingesetzt, unterliegt die Nutzung des Datenservers den Lizenzbedingungen, die mit dem Datenserver geliefert werden.

Microsoft-Komponenten

Die Programme enthalten weiterverteilbare Software der Microsoft Corporation. Neben weiteren Bedingungen in dieser Lizenzvereinbarung ist dem Lizenznehmer das Rückentwickeln (reverse engineer), Dekompilieren oder Disassemblieren der Software nicht gestattet, außer wenn dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.


L/N: L-DCHN-9P7PXC
D/N: L-DCHN-9P7PXC
P/N: L-DCHN-9P7PXC